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Wer erstattet die Entsorgungskosten nach Autounfällen?

Die Statistik der Verkehrsunfälle weist allein 2008 eine Zahl von über 2 Millionen erfassten Unfällen auf, dabei ist die Dunkelziffer der kleinen bis mittleren Unfälle sehr viel höher, diese werden aber oft nicht polizeilich aufgenommen und somit nicht erfasst. Die Unfälle mit Personenschaden liegen hier ungefähr bei 320.000, diese Zahl ist rückläufig. 2007 starben weniger als 5.000 Menschen bei einem Verkehrsunfall, dies ist die niedrigste Zahl, gemessen im Verhältnis zu den bundesweit angemeldeten Fahrzeugen, seit 1950. 1970 erreichte die Zahl der Verkehrstoten einen Höchststand von über 21.000. Die Kosten, die durch die Verkehrsunfälle entstehen, werden 2008 mit etwa 31 Milliarden Euro angegeben, dabei sind das erste Mal die Kosten der Personenschäden hinter denen der Sachschäden zurückgeblieben. Dies liegt sicherlich an der verbesserten Ausstattung der Fahrzeuge und dem vermehrten Einbau diverser Sicherheitstechnologien.

Zu den häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle gehören überhöhte Geschwindigkeit, Alkoholeinfluss, falsche Straßenbenutzung sowie riskante Überholmanöver. Weniger häufig kommen übersehene Vorfahrt, Unachtsamkeit beim Abbiegen und Nichtbeachtung von Fußgängern oder Radfahrern vor.

Passiert dann trotzdem ein Unfall, kommt es nicht nur zu den Abschleppkosten und den Reparaturkosten, sondern auch zu den eventuellen Kosten für Personenschäden. Die Frage, wer diese Kosten trägt, ist im Einzelfall nicht immer zweifelsfrei zu beantworten. Normalerweise ist dies derjenige, der den Unfall verursacht hat, also der Schädiger. Hier besteht ein Anspruch auf Rücktransport des Fahrzeuges zur nächstgelegenen Werkstatt, möchte man sein beschädigtes Fahrzeug weiter transportieren, bis zum Heimatort etwa, sind diese Kosten größtenteils selber zu tragen, es sei denn, man hat ein sehr teures oder ein exotisches Auto, zum Beispiel einen Oldtimer, dann muss der Schädiger oder seine Versicherung den Transport bis zum gewünschten Ort übernehmen. Sonst gilt die Schadensgeringhaltungspflicht.

© Daniel Bujack – Fotolia.com

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